FAQ zur Mittelstufe

Mittelstufe – Langweilig wird’s nie!

Zu Tode betrübt und quietschvergnügt.

Eines ist gewiss: In der Mittelstufe wird es nie langweilig.

Aus diesem Bereich habe ich Ihnen einige häufig gestellte Fragen aufgelistet.

 

Jahrgangsstufen?

In G9 gehören die Klassen 7-10 zur Mittelstufe, in G8 die Klassen 7-9.

Neuaufnahme?

Neue Schüler nehmen wir gerne auf, wenn die Klassenstärken es zulassen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin.

Diese Entscheidung wird vorbereitet durch ein Aufnahmegespräch mit dem Mittelstufenleiter. Bei entsprechendem Interesse vereinbaren Sie bitte über unser Sekretariat einen Termin.

Bedenken Sie bitte, dass ein Wechsel von einem Gymnasium auf ein anderes nicht unbedingt alle Probleme löst. Wenn Konflikte hinter einem Wechselwunsch stehen, sollten diese zunächst an der alten Schule bearbeitet werden.

Abschlüsse?

Die prophylaktischen Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss hat die Landesregierung wieder abgeschafft. Mit der Versetzung in die 10. Klasse erwirbt man den Hauptschulabschluss, mit der Versetzung in die 11. Klasse hat man den Mittleren Schulabschluss. Diese Regelung gilt für G8- und für G9-Jahrgänge. Auch rückwirkend ist so sichergestellt, dass jede Schülerin, jeder Schüler bei einer entsprechenden Versetzung auch den entsprechenden Abschluss hat.

„Kopfnoten“?

Die Zeugnisverordnung sieht vor, dass im Zeugnis anstelle der Kopfnoten„die Kriterien Arbeitsorganisation, Anwendung von Methoden, Konzentration, Selbstständigkeit und Engagement“ (Zeugnisverordnung § 7,1) und „die Kriterien Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit“ zu berücksichtigen sind.

Wir haben uns – gemeinsam mit der Voss-Schule – für eine tabellarische Darstellung entschieden. Die jeweilige Klassenleitung macht einen entsprechenden Vorschlag, die Fachlehrkräfte ergänzen oder stimmen zu. Bei strittigen Fällen entscheidet die Klassenkonferenz.

In Abgangs- und Abschlusszeugnissen entfällt dieser Bereich.

Stundentafel?

Über die Anzahl der zu erteilenden Stunden entscheidet die Landesregierung durch Verordnungen.

Die entsprechenden Verordnungen für die G9-Klassen (9. und 10. Jahrgang) und für die G8-Klassen (7. und 8. Jahrgang) finden Sie auf der Seite des Bildungsministeriums unter Schulrecht, Stundentafeln.

Fördern?

In den G8-Klassen haben wir in der gesamten Mittelstufe vier Intensivierungsstunden pro Klasse zur Verfügung.

In den G9-Klassen führen wir Extraschichten in den Kernfächern zusätzlich zum regulären Unterricht durch, um Defizite aufzuarbeiten. Im laufenden Schulhalbjahr haben wir Extraschichten in Mathematik (Frau Petersen, Di. 7. Stunde, Frau Kammhuber, Mi. 7. Stunde), in Latein (Herr Rathlau, Di. 8. Stunde), in Englisch (Herr Sagebiel, Di 7. Stunde) und in Methodik (Frau Greinert, Di. 7. Stunde.) Der Besuch der Extraschichten ist vorrangig für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die nach Zwischen- oder Halbjahreskonferenzen zu einem Lernplangespräch eingeladen worden sind. Eine Teilnahme weiterer Schülerinnen und Schüler aus der Mittelstufe ist nach Rücksprache mit der jeweiligen Lehrkraft möglich.

Klassenkonferenzen?

Um Probleme rechtzeitig zu erkennen, führen wir neben den regulären Klassenkonferenzen zum Halbjahr und zum Ende des Schuljahres  Zwischenkonferenzen im Herbst und im Frühjahr durch.

Bei akuten Problemen kann außerdem jederzeit eine Klassenkonferenz einberufen werden.

Lernplangespräch?

Schriftliche Lernpläne sind nur noch für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbindlich.

Wenn sich in den Konferenzen abzeichnet, dass einzelne Schüler oder Schülerinnen Probleme haben, beschließt die Klassenkonferenz auch weiterhin ein Lernplangespräch. Sie erhalten dann von uns eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch. In diesem Gespräch können dann gemeinsame Maßnahmen verabredet werden.

Versetzung?

Die Landesregierung hat die Bestimmungen zur Versetzung erneut modifiziert. Nicht verändert worden ist die Regelung für den Übergang in die Oberstufe. Hier gilt weiterhin:

Es "werden alle Schülerinnen und Schüler versetzt, deren Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend sind.“ (Schulartverordnung Gymnasium § 3,4) Sofern diese Bedingung nicht erfüllt ist, kann die Klassenkonferenz die Versetzung beschließen, wenn sie zu der Auffassung gelangt, dass die Schülerin oder der Schüler im Gymnasium erfolgreich mitarbeiten kann. (Schulartverordnung Gymnasium § 3,4).

Innerhalb der Mittelstufe ist ab Schuljahr 2011/12 folgende Regelung gültig:

"(3) Gelangt die Klassenkonferenz zu der Auffassung, dass die erfolgreiche Mitarbeit in der folgenden Jahrgangsstufe aufgrund erheblicher fachlicher Mängel nicht zu erwarten ist, verbindet sie den Aufstieg in die Jahrgangsstufe 8 oder 9 mit dem Vorbehalt, dass die Schülerin oder der Schüler zum Schulhalbjahr in die zuvor besuchte Jahrgangsstufe zurücktreten muss, wenn zu diesem Zeitpunkt weiterhin einer erfolgreichen Mitarbeit entgegenstehende erhebliche fachliche Mängel gegeben sind. Die Klassenkonferenz legt zusammen mit der Entscheidung über den Vorbehalt Fördermaßnahmen fest. Hat die Schülerin oder der Schüler ein Schuljahr aufgrund der Empfehlung nach Absatz 2 Satz 2 oder ein Schulhalbjahr aufgrund des Rücktritts nach Satz 1 wiederholt und gelangt die Klassenkonferenz weiterhin zu der Auffassung, dass eine erfolgreiche Mitarbeit aus den in Satz 1 genannten Gründen im folgenden Schuljahr nicht zu erwarten ist, ist sie oder er in die nachfolgende Jahrgangsstufe der Regional- oder Gemeinschaftsschule schrägversetzt. Die Schrägversetzung ist schriftlich zu begründen und den Eltern gemeinsam mit dem Zeugnis zu übermitteln. "(§ 3,3)

Diese Regelung gilt entsprechend auch für die Versetzung von 9 auf 10 im G9-Bildungsgang.

 Wiederholung?

Wiederholungen wollen wir möglichst vermeiden. Sie können aber im Einzelfall durchaus auch sinnvoll sein. Die Klassenkonferenz kann sie deshalb auch weiterhin empfehlen, als Eltern können Sie sie beantragen.

Schullaufbahnberatung

Nach der Zwischenkonferenz im 2. Schulhalbjahr (kurz vor oder nach den Osterferien) laden wir vornehmlich die Schülerinnen und Schüler des 8. und 9. Jahrgangs und ihre Eltern zu einem Schullaufbahnberatungsgespräch ein, um gemeinsam zu überlegen, wie der Schulbesuch erfolgreich fortgesetzt werden kann.

 

Schulwechsel?

Wir empfinden die Zusammenarbeit mit den Regional- und Gemeinschaftsschulen als sehr konstruktiv. Sie bieten einzelnen Schülern und Schülerinnen nach einem Schulwechsel eine Chance, neu durchzustarten. Über die Aufnahme entscheidet jeweils die Schulleitung der aufnehmenden Schule. Besonders nach der 8. oder der 9. Klasse kann ein Wechsel sehr sinnvoll sein.

Maßnahmen bei Erziehungskonflikten?

Wir bemühen uns immer, einvernehmliche Regelungen zu erreichen. Es ist aber manchmal erforderlich, klare Grenzen zu setzen, wenn Gespräche, Ermahnungen, Missbilligungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt haben. Die entsprechenden Regelungen finden Sie im Schulgesetz § 25.

Sie haben weitere Fragen?

Sie erreichen mich unter gotthard@webergymnasium.de

oder telefonisch: 04521/792531

Ihr

Holger Gotthard

 

Letzte Aktualisierung Februar 2012

   
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